Noch zu vervollständigen
Vor der öffentlichen geschäftlichen Nutzung müssen die verbindliche Betreiberbezeichnung, Rechtsform und vertretungsberechtigten Personen sowie gegebenenfalls Register- und weitere gesetzliche Angaben ergänzt werden. Die Geschäftsbezeichnung allein benennt den rechtlichen Betreiber noch nicht vollständig.